21. Assembly (Online)/de/Einladung
Sehr geehrtes Vereinsmitglied des Wikivoyage e.V.,
ich möchte dich recht herzlich zu unserer 21. Mitgliederversammlung entsprechend § 10 Absatz 3 der Satzung des Wikivoyage e. V. einladen. Sie wird online auf unserem Vereinswiki stattfinden.
- Start: Mittwoch, 04. Dezember 2019 13:00 Uhr MEZ
- Ende: Mittwoch, 18. Dezember 2019 13:00 Uhr MEZ
Die URL lautet:
Dem Vereinsvorstand liegt ein Antrag auf Auflösung des Vereins Wikivoyage e. V. vor. Rechtliche Grundlage bildet der § 18 der Satzung des Wikivoyage e. V.
Sollte die Mitgliedsversammlung die Auflösung beschließen, so wird der Verein nach BGB §§ 41–53 zu einem noch rechtsfähigen Liquidationsverein. Im Sperrjahr wird der Verein dann abgewickelt.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Versammlung, Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des Vereins, Roland Unger, Begrüßung der Gäste und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl des Protokollführers
- Bestätigung des Protokolls der Versammlung vom 03. Dezember – 17. Dezember 2018
- Vorstellung der Jahresberichtes 2018 und 2019 durch den Vereinsvorsitzenden Roland Unger
- Haushaltsberichte 2018, 2019 durch den Schatzmeister Berthold Gabel
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Vorstands
- Anträge an den Vereinsvorstand
- Auflösung des Vereins
- Festlegung der Liquidatoren
- Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans für das Jahr 2020
- Allgemeine Aussprache
- Wahl der Kassenprüfer
- Wahl der Liquidatoren
- Bestätigung des Empfängers für das Restvermögen
- Bestätigung des Protokolls der Versammlung vom 04. Dezember – 18. Dezember 2019
- Schlusswort des Vereinsvorsitzenden
Die Berichte und Protokolle werden zu Beginn der Mitgliederversammlung online zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Unger
1. Vorsitzender des Wikivoyage e. V.
Anhang
Anlage 1:
Antrag von Stefan Fussan
Auflösung des Wikivoyage e. V.
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, den Wikivoyage e. V. aufzulösen.
Anlage 2:
Antrag des Vereinsvorstandes
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder als Liquidatoren zu bestimmen.